Die zu den Trainingszeiten eingeteilten Standaufsichten sind den jeweiligen Termindetails zu entnehmen:
In der Monatsübersicht wird der Hinweis als Tooltip eingeblendet:
Alternativ bietet die Listenansicht eine direkte Übersicht:
Jahresübersicht Standaufsicht SSV Menne e.V.
(Zugang ausschließlich für berechtigte Vereinsmitglieder)
Ein Aushang findet sich zudem im Schießstand.
Vereinsmitglieder sind angehalten, Verhinderungen umgehend mitzuteilen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson kein Schießbetrieb stattfinden darf (§10 Abs. 1 AWaffV)!
Interessierte können hier die Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für die Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (§10 Abs. 6 AWaffV) einsehen.
Schießstandordnung DSB
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
Richtlinien – Qualifizierung Aufsichtspersonen DSB
Schießstandrichtlinien des Bundesministeriums des Innern | Bundesanzeiger