Waffenrechtliche Erlaubnisse zur Verwendung von Schalldämpfern für die Jagd

Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen können ab sofort Schalldämpfer für ihre Jagdgewehre verwenden. Das Innenministerium hat dies in einem Erlass an die Waffenbehörden geregelt.

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