Seit Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum statt- findet. Nach den vorliegenden Informationen wird ab dem 30.05.2020 Schießsport auch in geschlossenen Räumen (Raumschießanlagen) unter strengen Auflagen wieder möglich sein. Wie genau diese Auflagen im Einzelfall aussehen werden ist noch nicht bekannt, jedoch lässt sich aus der Coronaschutzverordnung folgendes ableiten: - Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein. - Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen bis auf weiteres nicht genutzt werden. Hierzu auch folgende Grafik vom Land NRW Wir bemühen uns euch zeitnah neue Informationen zur Verfügung zu stellen. Bleibt gesund!